Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

ZurückRaumstation GmbH


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der Raumstation GmbH (Auftragnehmer); Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Abreden müssen schriftlich bestätigt werden.


2. Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung jeweils unverbindlich und frei bleibend. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte, welche mit dem Angebot abgegeben werden, sind nur annähernd angegeben.


3. Für den Fall von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren schwerwiegenden Betriebsstörungen wird die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung verlängert. Über den Eintritt einer solchen Bedingung wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet werden. Für den Fall einer unangemessen langen Verzögerung kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurück treten.

Lieferung und Versand von Waren erfolgt ab Werkstatt oder Lager auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann Teilleistungen erbringen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist. In diesem Fall wird der Auftraggeber zuvor informiert. Geringfügige Abweichungen bei Textilien, Tapeten und Bodenbelägen (Gewebe, Farben und Maserungen) bleiben vorbehalten.


4. Nach Anzeige der Lieferbereitschaft geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, wenn aus Gründen, welche in seiner Verantwortung liegen, die Lieferung nicht zum vereinbarten Termin erfolgen kann.


5. Nach angezeigter Fertigstellung hat die Abnahme von Lieferungen und Leistungen unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch abgeschlossene Teillieferungen oder Leistungen.


6. Der Auftraggeber hat Leistungen, welche vom Auftragnehmer in Abweichung vom Vertrag ausführt, anzuerkennen und zu vergüten, wenn diese zur Vertragserfüllung notwendig und dem mutmaßlichen Parteiwillen entsprechen. Weiter muss die Abweichung auch für den Auftraggeber zumutbar sein.


7. Für den Fall von Mängelrügen muss der Auftraggeber die Möglichkeit der Prüfung vor Ort bekommen. Bei berechtigten Rügen erfolgt eine kostenlose Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Zeit. Bei zweimaligem Fehlschlagen einer Nacherfüllung kann der Auftraggeber Ersatzlieferung oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Private Verbraucher können wahlweise statt der Nacherfüllung Neuherstellung oder Ersatzlieferung verlangen, soweit dies nicht unverhältnismäßig ist.



8. Unterlagen des Auftragnehmers, wie z. B. Kostenvoranschläge, Berechnungen, Zeichnungen, Beschreibungen und Entwürfe, bleiben sein Eigentum und sind urheberrechtlich geschützt. Diese dürfen nur mit Zustimmung des Auftragnehmers vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen des Auftragnehmers sind sie diesem unverzüglich zurück zu geben.


9. Für Aufmaße findet die einschlägige DIN-Vorschrift Anwendung, welche in den VOB/C enthalten ist. Für außerhalb der üblichen Arbeitszeit erbrachte Leistungen kann ein Lohnzuschlag verlangt werden.


10. Alle Leistungen und Teilleistungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung bar und ohne Abzug zahlbar. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu leisten.


11. Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist zunächst eine Schlichtung durch einen von der Handwerkskammer für das Raumausstatterhandwerk zu bestellenden sachverständigen Schiedsrichter durchzuführen.


12. Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt bis zur vollständigen Zahlung beim Auftragnehmer. Soweit kraft Gesetz das Eigentum übergeht, tritt der Auftraggeber bereits jetzt seinen zukünftigen Anspruch gegen den Dritten in Höhe der noch offenen Forderungen des Auftragnehmers an diesen ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes gegen Diebstahl, Wasser, Feuer und Einbruch ausreichend zu versichern. Sich hieraus ergebende Versicherungsansprüche werden bereits jetzt an den Auftragnehmer in Höhe der noch offenen Forderungen abgetreten.
13. Schadensersatzansprüche für deliktische Handlungen sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn das Leben oder den Körper betroffen sind oder die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Klausel auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

14. Als Erfüllungsort wird der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Soweit beide Vertragsparteien Vollkaufleute sind, wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.


15. Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, wie insbesondere Name und Adresse, im Rahmen des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Zusammenhang mit dem Auftrag.


16. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr wirtschaftlich entsprechende Regelung zu ersetzen.

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